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Offen
Urlaub, liegestuhl, Frau, Strand, EU, europäische Union, Krankenversicherung, Ecard, Ausland
07 September 2006
© proDente e.V./Johann Peter Kierzkowski
Canon EOS-1Ds Mark II
Seit Anfang 2004 können gesetzlich Krankenversicherte auch jenseits der Notfallversorgung Ärzte und Zahnärzte innerhalb der Europäischen Union (EU) in Anspruch nehmen. Das gilt natürlich auch für Behandlungen in den mittel- und osteuropäischen Ländern, die zum 1. Mai der EU beigetreten sind. In diesem Zusammenhang werden Patienten vermehrt mit Angeboten konfrontiert, die Kostenvorteile bei Zahnersatzbehandlungen im Ausland versprechen. Bei der Entscheidung über eine solche Behandlung müssen aber einige wichtige Punkte berücksichtigt werden.
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