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Offen
Initiative proDente
Füllungen
Foto (Scan)
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19 Februar 2021
Zum vorbeugenden Gesundheitsschutz dürfen Quecksilber enthaltende Amalgamfüllungen laut Quecksilber-Verordnung EU-weit nicht bei Milchzähnen, Kindern unter 15 Jahren und Schwangeren oder Stillenden zum Einsatz kommen. Es sei denn, der Patient weist spezifische medizinische Erfordernisse auf, die eine Füllung der Zähne mit Amalgam zwingend notwendig machen.
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