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Offen
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11 September 2017
© proDente e.V.
NIKON D810
Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt ein Bonusheft ausstellen und die regelmäßigen jährlichen Vorsorgeuntersuchungen hier eintragen. Sind im Bonusheft jährliche Zahnarztbesuche über fünf Jahre vermerkt, steigt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen von 60 auf 70 Prozent einer Regelversorgung. Hat der Patient über zehn Jahre jedes Jahr eine Zahnarztpraxis besucht, erhöht sich der Festzuschuss auf insgesamt 75 Prozent (Stand 1.10.2020). Wichtig zu wissen: Die Versicherten sind selbst für ein lückenlos geführtes Bonusheft verantwortlich.
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