festzuschuss_zahnersatz-003
File information | File dimensions | File size | Options |
Original JPG File | 4887 × 2749 pixels (13.43 MP) 16.3 in × 9.2 in @ 300 PPI |
1.6 MB | Download |
Low resolution print | 2000 × 1125 pixels (2.25 MP) 16.9 cm × 9.5 cm @ 300 PPI |
167 KB | Download |
Screen | 1920 × 1080 pixels (2.07 MP) 16.3 cm × 9.1 cm @ 300 PPI |
152 KB | Download |
Preview | Screen Preview |
152 KB | View |
Resource ID
4390
Access
Open
Contributed by
Initiative proDente
Original Dateiname
Festzuschuss Zahnersatz
Quelle
Foto (Scan)
Keywords
Krankenkasse, Zahnersatz, Härtefallregelung, Regelversorgung, Festzuschuss, Härtefall, Zahnarzt, Behandlung, Kostenplan, weiteren Angehörigen
Date
09 June 2023
Caption
Gesetzlich Versicherte mit geringem Einkommen oder bestimmte Personengruppen können von ihrer Krankenkasse einen höheren Zuschuss zu Zahnersatz erhalten. Damit ist die Regelversorgung kostenfrei. Für eine Behandlung, die über die Regelversorgung hinausgeht, zahlt die Krankenkasse bei Härtefällen den doppelten Festzuschuss. Die Härtefallregelung müssen Versicherte bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen.
Nutzungsrechte
Die Verwendung dieses Bildes ist nur fuer redaktionelle Zwecke und ausschließlich in Bezug auf das Thema Zahnmedizin gestattet. Die Bearbeitung des Bildes ist nicht erlaubt, mit Ausnahme der Verkleinerung oder Vergroesserung sowie der technischen Aufbereitung zum Zweck der optimalen Vervielfaeltigung. Die Weitergabe dieses Bildes an Dritte und insbesondere der honorarpflichtige Vertrieb/die Speicherung in Bilddatenbanken ist untersagt. Der Abdruck ist ausschließlich unter Nennung der Quellenangabe: „proDente e.V.“ honorarfrei.